Todesfall – was tun?
Ein geliebter Mensch ist verstorben. Atmen Sie durch. Sie müssen jetzt nicht alles alleine schaffen. Diese Schritte führen Sie ruhig durch die ersten Stunden. Ab dem ersten Anruf übernehmen wir alles Weitere für Sie.
Tag und Nacht persönlich erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen
Schritt für Schritt durch die ersten Stunden
Ruhe bewahren und Abschied zulassen
Es gibt keinen Grund zur Eile. Nehmen Sie sich einen Moment. Sie dürfen sich in Ruhe verabschieden, bevor die nächsten Schritte folgen.
Arzt verständigen
Bei einem Todesfall Zuhause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Im Spital oder Pflegeheim übernimmt dies die Institution.
Uns anrufen, wir übernehmen ab hier
Unter 041 506 13 13 sind wir Tag und Nacht für Sie da. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und holen Ihren geliebten Menschen würdevoll ab, wann immer Sie bereit sind.
Dokumente bereitlegen
Hilfreich sind: Todesbescheinigung, ID oder Pass sowie das Familienbüchlein bzw. der Personenstandsausweis. Falls vorhanden, legen Sie auch hinterlegte Bestattungswünsche oder einen Vorsorgeauftrag bereit. Fehlt etwas, kümmern wir uns darum.
Meldung an das Zivilstandsamt
Der Todesfall muss innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Diese Meldung und alle weiteren Behördengänge in Ihrer Gemeinde erledigen wir für Sie.
Den Abschied gestalten
Erdbestattung oder Kremation, Aufbahrung, Blumenschmuck, Trauerdrucksachen, Abschiedsfeier am Wunschort: Gemeinsam gestalten wir den letzten Weg so, wie er zu Ihrem geliebten Menschen passt.
An die weiteren Stellen denken
AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Versicherungen, Bank und Post, Arbeitgeber, Wohnungsvermieter: Wir haben für Sie eine Übersicht vorbereitet, damit nichts vergessen geht. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch dabei.
Häufige Fragen im Todesfall
Wen muss ich zuerst anrufen?
Zuhause: zuerst den Hausarzt oder ärztlichen Notfalldienst zur Feststellung des Todes, danach uns unter 041 506 13 13. Im Spital oder Heim können Sie uns direkt anrufen.
Wie schnell muss gehandelt werden?
Der Sterbefall muss innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Das übernehmen wir. Für alles andere gilt: Es darf Zeit haben.
Was kostet eine Beerdigung?
Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab: Bestattungsart, Sarg oder Urne, Blumenschmuck und Abdankung. Viele Luzerner Gemeinden übernehmen zudem Grundleistungen für ihre Einwohner. Wir beraten Sie transparent und ohne Verpflichtung.
Muss ich sofort alles entscheiden?
Nein. Nach der Überführung bleibt genug Zeit, um in Ruhe zu entscheiden. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Was, wenn der Todesfall auswärts eintritt?
Auch bei einem Todesfall ausserhalb des Kantons oder im Ausland organisieren wir die Überführung. Sprechen Sie uns einfach an.
Sind Sie wirklich jederzeit erreichbar?
Ja. 365 Tage, Tag und Nacht, persönlich. Kein Callcenter, keine Warteschleife: 041 506 13 13.
Abdankung oder Trauerfeier?
Gemeint ist dasselbe: die Feier, an der man gemeinsam Abschied nimmt. «Abdankung» ist bei uns der übliche Ausdruck. Sie kann in der Kirche, auf dem Friedhof oder in der Natur stattfinden, kirchlich oder frei gestaltet.
Wer meldet den Sterbefall der Gemeinde?
Das übernehmen wir. Wir erledigen die Meldung ans Zivilstandsamt und alle weiteren Behördengänge in Ihrer Wohngemeinde.
Sie müssen das nicht alleine tragen
Rufen Sie uns an. Wir sind sofort für Sie da und nehmen Ihnen alles Organisatorische ab.